Leihladen-Vernetzung Versicherung

Versicherung

Hinweis: Die Informationen auf dieser Seite wurden von Versicherungs-Laien zusammengetragen und sind möglicherweise falsch und unvollständig! Bitte lasst euch auch von Fachleuten beraten.

Beim Vernetzungstreffen im März 2022 haben wir über das Thema „Versicherungen“ gesprochen.

Inhalt

Was kann versichert werden?

Folgende Dinge können versichert werden:

  • Unfallversicherung für Personenschäden im Team (z.B. von der Leiter fallen)
  • Personen- und Sachschäden bei ausleihenden Personen (z.B. Person bekommt einen Stromschlag durch einen Schaden am Gerät)
  • finanzielle Haftung im Vereinsvorstand (z.B. unvorhergesehene hohe Rechnungen übersteigen das Vereinsbudget)
  • Schäden am Raum (z.B. Schaufenster kaputt)
  • Schäden an Leihgegenständen

Unfallversicherung

Die gesetzliche Unfallversicherung ist ein Zweig der Sozial­versicherung und schützt die Versicherten vor den Folgen eines Arbeitsunfalls. Arbeitsunfälle können sich auch bei Aus­übung eines Ehrenamtes und auf dem Weg zur ehrenamtlichen Tätigkeit ereignen.

Die gesetzliche Unfallversicherung bietet ein breites Spektrum an Leistungen zur Verhütung, Behebung und Entschädigung von versicherten Personenschäden. Hat die versicherte Person einen Arbeitsunfall erlitten [..], hat sie Anspruch auf Heilbehandlung und Maßnahmen der medizinischen Rehabilitation. Sie muss sich dabei nicht an den Kosten beteiligen. Anders als etwa in der Krankenversicherung ist keine Eigenbeteiligung an Medikamenten oder ähnliches zu leisten.

Wird erkennbar, dass die versicherte Person ihren bisherigen Beruf nicht mehr wie bisher ausüben kann, bietet der Unfallversicherungsträger auch hier Hilfen an. Im Rahmen der sogenannten Leistungen zur beruflichen Teilhabe kann zum Beispiel eine Umschulung oder auch eine andere Ausbildung finanziert werden.­

Des Weiteren können als Leistungen der sozialen Teilhabe und ergänzende Leistungen auch beispielsweise Umbaumaßnahmen im Wohnumfeld oder ein behinderungsgerechter Umbau eines PKW erfolgen. [..]

Während der Heilbehandlung und Rehabilitationsleistungen erhält die verletzte Person Verletztengeld und Übergangsgeld. Bei dauerhaften Gesundheitsschädigungen wird eine Verletzten­rente geleistet.

Auf der Website der gesetzlichen Unfallversicherung „Verwaltungs-Berufsgenossenschaft“ (VBG) gibt es Informationen zu „Versicherung im Ehrenamt“. In der dort verlinkten Broschüre steht:

Pflichtversicherung kraft Gesetzes

(trifft auf Leihläden nicht zu)

Pflichtversicherung kraft Satzung

In einigen Ländern (Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein) gilt: Personen, die eine unentgeltliche Tätigkeit ausüben, die dem Gemeinwohl dient, sind automatisch versichert. In Bayern gibt es eine Ehrenamtsversicherung mit Haft- und Unfallschutzversicherung.
Des weiteren muss die Tätigkeit für eine Organisation erfolgen, die ohne Gewinnerzielungsabsicht Aufgaben ausführt, welche [..] gemeinnützige bzw. mildtätige Zwecke fördern. Entscheidend ist, dass nicht nur die Organisation an sich gemeinnützig ist, sondern dass auch die konkrete Tätigkeit gemeinnützig ist bzw. mildtätigen Zwecken dient.

Die aufgrund der Satzung Versicherten genießen den Versicherungsschutz automatisch,
wenn die in der Satzung genannten Kriterien in der Person und hinsichtlich der Tätigkeit gegeben sind.

Freiwillige Versicherung

Gemeinnützige Organisationen [..] können für ihre gewählten Ehrenamtsträger (z. B. Vereinsvorstand [..]) [..] auf freiwilliger Basis Unfallversicherungsschutz vertraglich begründen (§ 6 Abs. 1 Nr. 3 1314 SGB VII). Die Gemeinnützigkeit im Sinne des Gesetzes orientiert sich dabei im wesentlichen an der Begrifflichkeit des Steuer­rechts, nach der private Aktivitäten zur selbstlosen Förderung der Allgemeinheit steuerlich begünstigt werden. Die Ehrenamts­träger können sich auch selbst freiwillig versichern. [..]

Die Kosten betrugen im Jahr 2018 pro Jahr und Ehrenamtsträger 3,40 EUR. Die Ehrenamtsträger müssen nicht einzeln benannt werden, es genügt die Angabe der Anzahl und Bezeichnung der ehrenamtlichen Tätigkeiten / Funktionen.

Haftpflichtversicherung

Deckung von Sachschäden, Personenschäden, Vermögensschäden.

Es gibt wohl die Möglichkeit, dass mehrere Leihläden sich zusammenschließen und zusammen eine Betriebshaftpflichtversicherung abschließen. (ggf. beim Leihladen Marburg oder Münster nachfragen)

Kosten: 100-300 EUR pro Jahr.

Vereinshaftpflicht: z.B. Ostangler Brandgilde VVAG (www.ostangler.de, Leihladen Bochum)

D&O Versicherung

Eine D&O (Directors and Officers) Versicherung schützt das Privatvermögen der Vorstände, die z.B. durch Schadenersatzforderungen wegen grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Handeln vorgebracht werden. Z.B. wenn eine Kettensäge ohne Wartung rausgegeben wurde, sich jemand verletzt, und dann den Verein verklagt. Wenn das Vereinsvermögen nicht ausreicht, muss der Vorstand zahlen.

Kosten: 150-200 EUR pro Jahr.

Versicherung über die Kommune

Beim Leihladen Marburg sind die ehrenamtlich Tätigen teilweise über die Kommune versichert.

Risikobehaftete Leihgegenstände

Gegenstände mit einem Risiko für Leib und Leben bei versteckten Mängeln sollten vielleicht besser nicht verliehen werden. Dazu gehören:

  • Kinder-Autositze
  • Spanngurte bzw. Ratschen
  • Klettergurte
  • Rettungswesten
  • Fahrradhelme

Haftung

Im Bürgerlichen Gesetzbuch ab § 599 sind Verleihvorgänge thematisiert. Demnach haften Leihläden, die ausschließlich gegen Spende verleihen und keine Leihgebühren erheben, wohl nur bei grober Fahrlässigkeit.